Dr. Michael Bugge empfiehlt: One Face to the Candidate
Dr. Michael Bugge empfiehlt: One Face to the Candidate
„One Face to the candidate“ so lautet die neue Devise im HR-Management, sagt Dr. Michael Bugge. Der Arbeitsmarkt entwickelt sich nachhaltig und auf Dauer zum Arbeitnehmermarkt. Unternehmen können ihren Personalbedarf nur noch adäquat decken, wenn sie ihre Prozesse konsequent auf die Bewerberwahrnehmung ausrichten, dabei aber authentisch und ehrlich bleiben.
Employer Branding & One Face to the candidate
Die aktuelle Cranet-Studie weist für Deutschland eine stark steigende Bedeutung des, sowohl für das Recruiting als auch die Mitarbeiterbindung aus (Cranet Survey Germany – Executive Report 2016, S. 22). Zudem gibt es einen neuen Trend: HR-Management (HRM) und Kommunikation werden enger miteinander vernetzt oder sogar aufbauorganisatorisch vereint, um die Perspektive in Richtung des Kunden zu drehen: One face to the candidate! Dabei ist das eine Gesicht, das dem Kunden respektive Bewerber zu gewandt sein soll eher im übertragenen Sinne zu verstehen…Lesen Sie den gesamten Beitrag von Dr. Michael Bugge in der aktuellen Arbeit und Arbeitsrecht, Ausgabe 1, Januar 2017.
HitRater: Ihr Ansprechpartner für individuelles Employer Branding!
(Quelle: „One Face to the candidate“ – Auszug aus: Arbeit und Arbeitsrecht, Ausgabe 1, Januar 2017)
[…] Dr. Bugge, kürzlich haben Sie in der Arbeit und Arbeitsrecht einen Beitrag zum Thema Employer Branding veröffentlicht. Darin zeigen Sie auf, wie komplex heute die Anforderungen an den „idealen“ […]